
Management Summary
Neue Richtlinien der EU für die KI-Nutzung
Hohe Bußgelder für Regelverstöße
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Neue Regelungen: Seit August gelten in der EU neue, einheitliche Richtlinien zur Anwendung künstlicher Intelligenz. Dabei spielt der sogenannte „AI Act“ eine wichtige Rolle. Vor allem auch für Unternehmen, die KI zur Erstellung von Inhalten nutzen. Ziel der neuen Verordnung ist die Förderung von mehr Transparenz und die Wahrung des öffentlichen Vertrauens.
Unterschiedliche Risikoklassen und Fristen:
Mit den neuen EU-Leitlinien werden Unternehmen neue Vorgaben für die Nutzung von KI gemacht. Damit wird der KI-Einsatz, je nach Risikopotenzial, unterschiedlichen Kategorien zugeordnet. Grundsätzlich gilt: Je höher das Risiko, desto strengere Richtlinien.
Achtung: Auch KI-generierte Inhalte, die bereits vor August 2026 veröffentlicht wurden, müssen bis Anfang Dezember 2026 entsprechend gekennzeichnet werden.
Für wen gelten die Richtlinien?
Die neuen Leitlinien betreffen sowohl Entwickler:innen als auch Unternehmen, die künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag einsetzen. Dabei gilt das Marktortprinzip: Die Regelungen gelten für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU nutzen oder diese anbieten, sobald EU-Bürger:innen von diesen betroffen sind.
Weitere Informationen zu betroffenen Akteur:innen können auf der offiziellenSeite der IHK Frankfurt am Main gefunden werden.
Folgen bei Regelbrüchen:
Bei Verstößen gegen die Vorgaben des AI Acts müssen Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Je nach Art und Schwere des Verstoßes können diese mehrere Millionen Euro betragen oder sich an einem prozentualen Anteil des weltweiten Jahresumsatzes orientieren. Genaue Daten finden sich
auf der offiziellenSeite der IHK für München und Oberbayern.
Kennzeichnung von KI-generiertem Textmaterial:
Texte müssen gekennzeichnet werden, wenn sich die Inhalte auf öffentliche Themen beziehen, beispielsweise Politik oder Nachrichten. Auch Inhalte mit manipulierendem Charakter oder stark meinungsbildende Texte können einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen die Richtlinien keine Erwähnung vorsehen. Darunter zählen vor allem Texte bei denen KI ausschließlich als Unterstützung verwendet wurde und die grundlegende Erstellung durch Menschen erfolgt. Beispielsweise zählt dies bei Rechtschreibkorrekturen oder Übersetzungen mit Unterstützung durch künstliche Intelligenz.
Wie muss die Kennzeichnung erfolgen?
Grundsätzlich kann am Ende eines Textes ein kurzer Hinweis erfolgen, dass der Inhalt mithilfe einer KI erstellt wurde. Auf Websites kann die Kennzeichnung alternativ auch im Impressum oder auf einer separaten Informationsseite erfolgen.
Kennzeichnung bei visuellen Inhalten:
Insbesondere bei Bildern und Videos hat sich der KI-Einsatz in den vergangenen Jahren stark verbreitet. Auf sozialen Plattformen und auch in der Werbung wird künstliche Intelligenz zunehmend zur Erstellung visueller Inhalte eingesetzt.
Auch hier soll der AI Act für mehr Transparenz sorgen.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht hier insbesondere bei KI-generierten oder manipulativen Inhalten, die als Ziel haben, Personen in die Irre zu führen – vor allem, wenn es sich dabei um Deepfakes handelt. Dies betrifft außerdem Inhalte aus dem politischen Kontext, Interviews und im Allgemeinen visuelles Material, welches vollständig neu erzeugt wurde und reale Personen oder Ereignisse täuschend echt darstellt.
Keine unmittelbare Kennzeichnungspflicht herrscht, ähnlich wie bei Texten, wenn KI lediglich zur Korrektur oder Bearbeitung von schon vorhandenen Inhalten eingesetzt wird. Hierzu zählen beispielsweise Anpassungen der Belichtung und Schärfe. Das Gleiche gilt für die Entfernung von Elementen, die nicht den allgemeinen Inhalt verändern.
Ebenso müssen Illustrationen, welche eindeutig als nicht realistisch eingestuft werden können (etwa Comics oder Icons) und stilisierte Werbeillustrationen, nicht als KI-generiert angegeben werden.
Wie muss die Kennzeichnung erfolgen?
Wurde ein Bild oder Video mit KI erstellt, so sollte ein entsprechender Hinweis darauf in der Bild- oder Videobeschreibung erfolgen. Bei Videos kann die Kennzeichnung auch durch eindeutig erkennbare Texteinblendungen am Anfang oder Ende des Clips stattfinden.
Für die Kennzeichnung visueller Inhalte hat die EU-Kommission außerdem lizenzfreie Symbole veröffentlicht, die von Unternehmen hierfür genutzt werden können.
Kennzeichnung bei KI-Interaktionen:
Ab sofort muss für Nutzer:innen deutlich erkennbar sein, sobald sie mit einer künstlichen Intelligenz interagieren. Das betrifft KI-Chatbots auf Websites, automatisch generierte E-Mailantworten, Sprachassistenten im Kundenservice sowie KI-gestützte Beratungssysteme.
Eine Anmerkung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn die Interaktion mit KI für die Nutzer:innen bereits eindeutig erkennbar ist – beispielsweise bei klar als KI gekennzeichneten Anwendungen. Auch wenn der Einsatz lediglich als unterstützendes Werkzeug für Mitarbeitende erfolgt und sich der Kontakt weiterhin durch eine Person ereignet, muss dies nicht zwingend als Kennzeichnung erfolgen.
Wie muss die Kennzeichnung erfolgen?
Wie auch bei Text- und Bildmaterial sollte auch bei Interaktionen der Einsatz verdeutlicht werden. Die Hinweise können amAnfang einer Unterhaltung beispielsweise über die Tonspur erfolgen oder auch als Anmerkung in automatisierten Nachrichten.
Datenschutz und Verantwortung:
Die neuen Richtlinien ersetzen nicht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Werden personenbezogene Daten mit künstlicher Intelligenz verarbeitet, gelten weiterhin die bestehenden Datenschutzvorgaben.
Quellenverzeichnis:
Einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz inder EU. (2026). Die Bundesregierung.
EU AI Act. (o. J.). IHKFrankfurt am Main. Abgerufen 5. August 2026
EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generiertenInhalten. (2026). Europäische Kommission.
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